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Ratsverhandlungen
 

 


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    Ratsverhandlungen vom 23. Januar 2012.pdf / 46 Kb
    Ratsverhandlungen vom 09. Januar 2012.pdf / 311 Kb
    Ratsverhandlungen vom 19. Dezember 2011.pdf / 1.09 Mb

 



 
Sirenentest vom 1. Februar
 

Am Mittwochnachmittag, 1. Februar, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 bis 14.00 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.  



 



 
Handänderungen
 

 


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    Handänderungen per Januar 2012.pdf / 24 kb

 



 
Christbäume
 

 Weihnachten ist vorbei und die Christbäume werden abgeräumt. Diese dürfen der Grünabfuhr mitgegeben werden. Die Grünabfuhr findet über die Wintermonate nur alle 14 Tage statt, die Daten können auf der Gemeinde angefragt oder der Homepage www.sennwald.ch unter > Service - News < entnommen werden.

Schöggeli, Geld und Christbaumschmuck bitte gut sichtbar unter dem Baum hinstellen, werden separat abgeholt.



 
 
Mitteilungsblatt "SENNWALD AKTUELL"
 

 


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    Mitteilungsblatt Nr. 8/2011.pdf / 1.4 Mb
    Mitteilungsblatt Nr. 7/2011.pdf / 1.35 mb
    Mitteilungsblatt Nr. 6/2011.pdf / 901 kb

 



 
Gemeindeordnung
 

Mit dem neuen Gemeindegesetz wurden zahlreiche Bestimmungen geändert. Dadurch entspricht die alte Gemeindeordnung nicht mehr dem neuen Gemeindegesetz, weshalb die Gemeinden eine Anpassung an das neue Recht vorzunehmen haben. Der Gesetzgeber hat den Gemeinden eine Frist zum Erlass der neuen Gemeindeordnung bis spätestens zum Ende der Amtsdauer 2009/2012 gewährt.

Der Entwurf der neuen Gemeindeordnung wurde vom Gemeinderat in einer 1. Lesung verabschiedet und der Vernehmlassung unterstellt. Aufgrund dieser Vernehmlassung ist die Gemeindeordnung in einer 2. Lesung bereinigt und verabschiedet worden. An der Bürgerversammlung vom 26. März 2012 gelangt sie dann zur Abstimmung. 


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    Gemeindeordnung Entwurf nach 2. Lesung / 51 Kb

 
 
Sennwald ist Energiestadt
 

Die Labelkommission hat der Gemeinde Sennwald das Label „Energiestadt“ verliehen. Die Gemeinde erhält diese Auszeichnung für ihre nachweisbaren und vorbildlichen Resultate in der Entwicklung ihrer kommunalen Energiepolitik. Damit ist der erste Schritt für eine nachhaltige Energieversorgung in der Gemeinde getan. Das Label verpflichtet, mit der Energie nachhaltig umzugehen und die gesteckten Ziele im Alltag umzusetzen. Das kann aber die Gemeinde nicht alleine, sie ist auf die Unterstützung der Einwohnerinnen und Einwohner angewiesen. Sennwald hat sich damit für eine langfristige, zukunftsträchtige und innovative Energiepolitik entschieden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dies in der heutigen Zeit der richtige Weg auch zum Wohle unserer Nachkommen ist. Zugleich dankt und gratuliert er der ganzen Energiekommission unter dem Vorsitz von Hermann Thoma für ihren Einsatz zur Erlangung des Labels. Die offizielle Labelübergabe im Beisein von Regierungsrat Willi Haag erfolgt im Frühjahr 2012.  



 
 
Unentgeltliche Rechtsberatung
 

An nachfolgenden Daten wird jeweils mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr, im Rathaus Buchs, Sitzungszimmer rechts im EG, die unentgeltliche Rechtsberatung angeboten:

08. Februar 2012
11. April 2012
13. Juni 2012
15. August 2012
10. Oktober 2012
12. Dezember 2012

Die Beratungszeit pro Ratsuchenden beträgt etwa 10 Minuten. Für den Besuch der unentgeltlichen Rechtsberatung ist keine Anmeldung nötig, die Interessierten werden in der Reihenfolge ihres Erscheinens beraten.
 



 



 
Fondskommission
 

Zwischen der Dorfkorporation Salez und der Politischen Gemeinde wurde eine Fondsvereinbarung für erneuerbare Energien abgeschlossen. Diese unterstand dem fakultativen Referendum, welches nicht ergriffen wurde. Die entsprechende Fondsvereinbarung ist damit rechtskräftig. Gemäss Art. 4 bestimmt der Gemeinderat bis am 1. Januar 2012 eine Fondskommission. Diese Kommission besteht aus drei Grundeigentümern im Gebiet der ehemaligen DK Salez, einem Gemeinderat und dem Bauamtsleiter. Der Gemeinderat hat in die Fondskommission gewählt: GR Hermann Thoma als Präsident, Hansueli Dütschler, Peter Hanimann und Arnold Keller als Salezer Grundeigentümer sowie den Bauamtsleiter Jakob Hanselmann. Die Kommission bearbeitet die Gesuche ab dem 1. Januar 2012. Die Fondsvereinbarung kann beim Bauamt in Frümsen bestellt oder auf der Homepage www.sennwald.ch im Onlineschalter unter > Publikationen-Reglement < eingesehen werden.



 
 
Wintersport und Naturgenuss mit Rücksicht auf Wildtiere
 

Gibt es etwas Schöneres, als sich in einer märchenhaft verschneiten Landschaft abseits von Pisten und Wegen in der Natur zu bewegen? Das ist Freiheit pur. Wer diese Freiheit in vollen Zügen geniessen will, nimmt Rücksicht auf die Natur. Denn in dieser Landschaft ist der Mensch nicht alleine unterwegs. Hier leben auch zahlreiche Wildtiere, die im Winter gegen harte Lebensbedingungen kämpfen.

Naturwerte für unsere Zukunft
Mit Respekt und Rücksicht ist ein Nebeneinander von Mensch und Tier möglich. Wildtiere können sich an die Anwesenheit von Wintersportlern gewöhnen. Sie ziehen sich in ruhigere Gebiete zurück und schränken ihren Bewegungsraum ein. Wichtig ist, dass diese Ruhezonen nicht gestört werden, damit die Tiere ihren Energieverbrauch drosseln und sozusagen auf Sparflamme überleben können.

In Ruhe unterwegs
In den Wintersportgebieten zeigen Übersichtskarten bei den Bergbahnstationen, wo Wildruhezonen eingerichtet sind und welche Regeln dort gelten. Wer abseits der Pisten unterwegs ist, bleibt auf markierten Wegen, meidet Waldränder sowie schneefreie Flächen und führt den Hund an der Leine. Skitourenkarten und Pistenpläne bieten gute Grundlagen zur Planung von Routen.

Die vom Bund und dem SAC lancierte Kampagne Respektiere deine Grenzen macht auf die Bedürfnisse der Wildtiere aufmerksam und erklärt die wichtigsten Regeln. Weitere Informationen und Karten von Wildruhezonen im Kanton St.Gallen im Internet unter www.wildruhezonen.ch.
 


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    Schneesport mit Rücksicht.pdf

 
 
Abstimmungen und Wahlen
 

 

http://www.abstimmungen.sg.ch

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    Wahlprotokoll_Ständerat.pdf
    Wahlprotokoll_Kreisgericht.pdf
    Protokoll_Abschaffung_Pauschalsteuer.pdf

 
 
Grünabfuhr
 

Die Grünabfuhr findet über die Wintermonate nur jeden zweiten  Mittwoch statt und zwar an folgenden Daten :

November 2011: wöchentlich
Dezember 2011: 14. und 28.
Januar 2012: 11. und 25.
Februar 2012: 08. und 22.
ab März 2012: wieder wöchentlich

Kompostierbare Abfälle sollten nach Möglichkeit selber kompostiert und wiederverwertet werden. Für die Grünabfuhr bestimmte Abfälle sind in Schachteln, Papiersäcken oder am besten in den offiziellen grünen Containern bereitzustellen.

Andere Gebinde wie Fässer, Zainen, Körbe, Stosskarren etc. werden nicht geleert. Stauden werden nur gebündelt mitgenommen. Ein Bund darf höchstens 1,2 m lang sein und nicht mehr als rund 30 cm Durchmesser haben.


 



 
 
Erneuerung und Erweiterung der ARA Sennwald / Baubericht
 

Hier finden Sie den Baubericht der ARA Sennwald. Dieser wird laufend aktualisiert. 


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    Baubericht ARA.pdf / 1.90 Mb

 



 
Zonenplanung
 

Bekanntlich hat der Gemeinderat beschlossen, den Zonenplan punktuell zu überarbeiten und wo nötig anzupassen. Dazu sind auch sehr viele Gesuche für Um- oder Neueinzonungen eingetroffen. Zusammen mit dem zuständigen Amt für Raumentwicklung (AREG) des Kantons ist man übereingekommen, zuerst den kommunalen Richtplan als strategisches Führungsinstrument der Gemeinde zu überarbeiten. Gestützt darauf können dann bei Bedarf die weiteren Ortsplanungsinstrumente wie der Zonenplan und das Baureglement überprüft und angepasst werden. Dabei wurde seitens des Kantons klar signalisiert, dass vorher keine Einzonungen und auch keine Teilzonenpläne bewilligt werden. Der Gemeinderat wird daher die Bevölkerung im Sinne von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (Information und Mitwirkung) zu gegebener Zeit über die Ziele und den Ablauf der Richtplanung sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten informieren.