Absage Bürgerversammlung - Urnenabstimmung vom 19. April 2020Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Rat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.
Datum der Neuigkeit 19. März 2020
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