Anhörung und Mitwirkung Sondernutzungsplan Rheintaler BinnenkanalAnhörung und Mitwirkung Sondernutzungsplan Rheintaler Binnenkanal Der Gemeinderat beabsichtigt, den Sondernutzungsplan mit der Festlegung des Gewässerraums für den Rheintaler Binnenkanal Abschnitt km 26.32 bis km 25.85 zu erlassen. Er eröffnet das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG). Die Unterlagen sind vom 31. März 2021 bis 30. April 2021 bei der Gemeinderatskanzlei (Rathaus Büro O2) sowie auf der Homepage der Gemeinde (www.sennwald.ch unter Neuigkeiten) einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei, Spengelgass 10, 9467 Frümsen oder gemeinde@sennwald.ch; Stichwort Mitwirkung RBK eingereicht werden.
Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung.
Datum der Neuigkeit 29. März 2021
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