Jahresrechnung - Grundlage für die Urnenabstimmung vom 11. April 2021Gemäss Art. 28 des Gemeindegesetzes (abgekürzt GG, sGS 151.2) beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April über Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. In Sennwald erhalten die Stimmberechtigen gestützt auf Art. 30 GG die Unterlagen zur Bürgerversammlung in Form des Jahresberichts in jede Haushaltung zugestellt. Der Versand der Jahresrechnungen erfolgte bereits Anfang März 2021. Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 1 der Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie des Kantons St.Gallen, kann der Rat anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen. Gestützt auf diese Bestimmung hat der Gemeinderat beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen:
Dokument Jahresrechnung 2020 (pdf, 3010.1 kB) Datum der Neuigkeit 24. März 2021
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