Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global/LINK> tätigen. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache auf dem Einwohneramt erforderlich. Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit: •Pass oder Identitätskarte Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit: •Reisepass oder Personalausweis •Ausländerausweis(e) Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohneramt
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