Mitwirkung und Anhörung Teilstrassenplan Abzweigung Lögert, SennwaldTeilstrassenplan Abzweigung Lögert, Sennwald Die Gemeinde ist nach Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) dazu verpflichtet, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planung zu unterrichten und eine geeignete Weise der Mitwirkung sicherzustellen. Die Projektunterlagen sind vom 10. November 2021 bis 09. Dezember 2021 auf der Gemeinderatskanzlei sowie auf der Homepage der Gemeinde Sennwald einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei oder gemeinde@sennwald.ch eingereicht werden. Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung.
Datum der Neuigkeit 8. Nov. 2021
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