Mitwirkung und Anhörung Wartebereich Midibus und Velounterstand, Äugstisriet SennwaldWartebereich Midibus und Velounterstand, Äugstisriet Sennwald Die Gemeinde ist nach Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG) dazu verpflichtet, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planung zu unterrichten und eine geeignete Weise der Mitwirkung sicherzustellen.
Die Projektunterlagen sind vom 18. Juli 2022 bis 16. August 2022 auf der Gemeinderatskanzlei der Gemeinde Sennwald einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei oder gemeinde@sennwald.ch eingereicht werden.
Der Gemeinderat dankt für eine aktive Mitwirkung. Dokument Mitwirkung und Anhörung Wartebereich Midibus und Velounterstand (pdf, 38.5 kB) Datum der Neuigkeit 15. Juli 2022
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