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Sonntagsverkauf

Verkaufsgeschäfte sind an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen geschlossen zu halten. Die Politische Gemeinde kann durch Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Insbesondere kann sie Verkaufsgeschäften pro Jahr maximal vier Sonntagsverkäufe bewilligen.

Die Bewilligung wird nicht erteilt für Weihnachten, für den Karfreitag, für den Oster- und Pfingstsonntag und für den Eidgenössischen Bettag. Für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe in der Adventszeit kann die Ladenöffnung von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr zugelassen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

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