Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung bestätigt, dass Sie am Leben und in Sennwald angemeldet sind. Die Bescheinigung wird beispielsweise für Auszahlungen von (ausländischen) Altersrenten oder schweizerischen Pensionskassen benötigt.
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung bzw. die Bestätigung auf dem dafür vorgesehenen Formular, müssen Sie persönlich auf dem Einwohneramt vorsprechen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Ausländerbewilligung) mit.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 28 12 | einwohneramt@sennwald.ch |