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Alters- und Hinterlassenenrenten (AHV)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Mit den Altersrenten trägt sie dazu bei, den Versicherten im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben zu ermöglichen und einen materiell gesicherten Ruhestand zu gewährleisten. Die Hinterlassenenrenten sollen verhindern, dass nach dem Tod eines Elternteils oder des Ehegatten eine finanzielle Notlage entsteht.

Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Das Anmeldeformular für eine Altersrente kann bei der AHV-Zweigstelle oder auf der Homepage der SVA bezogen werden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters der AHV-Zweigstelle einzureichen.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

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