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Ergänzungsleistungen (EL)

Grundsätzlich decken Renten der AHV, der IV und der Pensionskasse den Existenzbedarf. Sie allein können manchmal jedoch nicht genügen. Dann können Ergänzungsleistungen (EL) bezogen werden.

Ergänzungsleistungen sind individuelle Leistungen. Sie werden aufgrund von wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen berechnet, sofern jemand die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Bei den Ergänzungsleistungen handelt es sich nicht um Fürsorge- oder Sozialhilfeleistungen.

Auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen finden Sie diverse Formulare und Merkblätter zu diesem Thema.

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