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Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über folgende Eintragungen: Grundstückbeschrieb, Eigentum, Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten/Grundlasten und Grundpfandrechte. Er kann ohne schriftlichen Interessennachweis nur dem Grundeigentümer und dem im Grundbuch eingetragenen Grundpfandgläubiger zugestellt werden.

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