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Erlass Lärmschutzreglement (LSR), Referendumsbegehren, Feststellung des Zustandekommens

8. Januar 2026

Der Gemeinderat Sennwald hat am 07. Januar 2026 das Ergebnis der Unterschriftenprüfung zum fakultativen Referendum gegen den Beschluss betreffend Erlass Lärmschutzreglement (LSR) vom 24. November 2025 zur Kenntnis genommen.

Die Prüfung hat folgendes Ergebnis ergeben:

· Erforderliche Unterschriften (Quorum): 200

· Eingereichte Unterschriften: 363

· Davon ungültige Unterschriften: 9

· Davon gültige Unterschriften: 354

Das Referendum gegen den Beschluss Erlass Lärmschutzreglement (LSR) ist somit formell zustande gekommen.

Der Gemeinderat wird den Termin für die Urnenabstimmung demnächst festlegen und separat publizieren.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Feststellung kann innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen, 9001 St. Gallen, Rekurs erhoben werden.

Gemeinde Sennwald

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