Neue biometrische Identitätskarte ab 02. November 2026
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet. Damit wird die rechtliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte geschaffen. Die revidierte Verordnung tritt am 01. November 2026 in Kraft. Ab dem 02. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Wunsch die neue biometrische Identitätskarte beantragen.
Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Dadurch wird die Karte besser vor Missbrauch geschützt.
Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte
Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, sind für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Bürgerinnen und Bürger können, je nach Bedarf, zwischen den beiden Identitätskarten wählen:
- Biometrische Identitätskarte: Sie wird Personen, die innerhalb der EU reisen, empfohlen.
- Nicht biometrische Identitätskarte: Sie eignet sich für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen.
Wo kann die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden?
Im Kanton St. Gallen kann die neue biometrische Identitätskarte ab dem 02. November 2026 ausschliesslich bei folgenden Ausweisstellen beantragt werden:
- Ausweisstelle Sargans, Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans
- Ausweisstelle St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen
Der Antrag kann über www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfasst werden und ein Termin gebucht werden.
Termine für die Ausweisstellen Sargans und St. Gallen können unter 058 229 36 31 auch telefonisch vereinbart werden. Für die Beantragung der biometrischen Identitätskarte ist ein Termin zwingend erforderlich.
Die nicht biometrische Identitätskarte kann weiterhin auf dem Einwohneramt der Wohngemeinde beantragt werden.
Unterschied zwischen der biometrischen Identitätskarte und der e-ID
Bei den beiden Produkten handelt es sich um unterschiedliche und voneinander unabhängige Lösungen, die manchmal verwechselt werden. Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument. Sie dient der Identifikation im Alltag und ermöglicht zudem Reisen im Schengen-Raum.
Die e-ID ist eine kostenlose Ergänzung zur physischen Identitätskarte. Es handelt sich um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen kann. Sie wird über die App swiyu Wallet auf dem Mobiltelefon verfügbar sein. Die e-ID wird voraussichtlich im Jahr 2027 eingeführt. WICHTIG: Die e-ID ist kein Reisedokument.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Einwohneramt Sennwald, Tel. 058 228 28 12 oder direkt an die AusweisstelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. St. Gallen/Sargans, Tel. 058 229 36 31.