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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.wab.sg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und des Bundes unter www.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, wie Erläuterungen und Erklärvideos aber auch Resultate. Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne jeweils am Sonntag von 09.00 - 11.00 Uhr:

  • Rathaus Frümsen
  • Schulhaus Sennwald
  • Schulhaus Salez
  • Schulhaus Haag
  • Schulhaus Sax

Vorzeitige Stimmabgabe: Am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag kann auf der Kanzlei in Frümsen während der Bürozeit vorzeitig persönlich gestimmt werden.


Voraussetzung

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Was tun bei Verlust des Stimmausweises?

Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.


Briefliche Stimmabgabe

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist


Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)

E-Voting stellt einen weiteren Abstimmungskanal zu den herkömmlichen Varianten (brieflich oder an der Urne) dar.

Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Nach der Anmeldung wird Ihnen künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle zugesendet. Die Anzahl an Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden. An- und Abmeldungen sind vor jeder Abstimmung oder Wahl möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag eintreffen.

Anmeldeverfahren: 

  1. Die Anmeldung starten Sie mit der Erfassung Ihrer persönlichen Daten. Ihre Angaben werden automatisch geprüft. Hinweis: Für die Eingabe benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
  2. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich in einem nächsten Schritt verbindlich für E-Voting anmelden.
  3. Im Anschluss der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post.

Die Kurzanleitung für die Anmeldung E-Voting finden Sie auf der WebseiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons St. Gallen.

Wie stimme ich elektronisch ab?

Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St. Gallen. Im Portal sind Hilfeseiten eingebaut, die während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich sind. Die entsprechende Anleitung finden Sie auf der Webseite Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.des Kantons St. Gallen.

Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang und schliesst bei  eidgenössischen Urnengängen am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.

Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.