Heimatausweis
Der Heimatausweis wird für max. 2 Jahre ausgestellt. Dauert der Nebenwohnsitz länger, kann nach Ablauf der 2 Jahre ein neuer Heimatausweis beantragt werden. Sie bleiben in der Gemeinde Sennwald angemeldet und sind auch weiterhin hier steuerpflichtig.
Den Heimatausweis (Original) müssen Sie bei der Gemeinde hinterlegen, in der Sie den Nebenwohnsitz haben.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 058 228 28 12 | einwohneramt@sennwald.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|
Preis
CHF 15.00