2. Wahlgang für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission
Deshalb findet am Sonntag, 24. November 2024 ein zweiter Wahlgang für ein Mitglied der Geschäftsprüfungskommission für die neue Amtsdauer 2025-2028 statt.
Wahlvorschläge können bis Montag, 30. September 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Sennwald eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie die Erfordernisse gemäss Art. 24 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, WAG) erfüllen.
Die entsprechenden Formulare können entweder auf dieser Website heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei Sennwald in Papierform bezogen werden.
Untenstehend finden Sie die Formulare für den Wahlvorschlag für den 2. Wahlgang eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission.
Im 2. Wahlgang ist eine stille Wahl möglich.
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag mit Zustimmungserklärung Gesamterneuerungswahl GPK 2. Wahlgang (PDF, 133.13 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag mit Zustimmungserklärung Gesamterneuerungswahl GPK 2. Wahlgang |