Abstimmen und Wählen geht auch digital mit E-Voting
In der Gemeinde Sennwald besteht seit der Abstimmung vom 18. Mai 2025 die Möglichkeit, die Stimme elektronisch abzugeben. E-Voting stellt einen weiteren Abstimmungskanal zu den herkömmlichen Varianten (brieflich oder an der Urne) dar.
Für die Nutzung ist eine einmalige Anmeldung erforderlich. Nach der Anmeldung wird Ihnen künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle zugesendet. Die Anzahl an Anmeldungen ist limitiert und die Anmeldemöglichkeit wird gesperrt, sobald 30 Prozent des Elektorats erreicht werden. An- und Abmeldungen sind vor jeder Abstimmung oder Wahl möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag eintreffen.
Anmeldeverfahren
Die Kurzanleitung für die Anmeldung E-Voting finden Sie unten bei "Dokumente".
1. Datenerfassung
Die Anmeldung starten Sie mit der Erfassung Ihrer persönlichen Daten. Ihre Angaben werden automatisch geprüft. Hinweis: Für die Eingabe benötigen Sie Ihre AHV-Nummer.
2. Anmeldung
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich in einem nächsten Schritt verbindlich für
E-Voting anmelden.
3. Erhalt Bestätigung
Im Anschluss der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung per Post.
Informationen zum E-Voting-System
Der Kanton St. Gallen setzt das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit ein. Informationen zum System, zum Stimmabgabeprozess und zu den Sicherheitsmechanismen finden Sie auf der E-Voting-Informationsplattform der Kantone.
Elektronische Stimmabgabe
Der Stimmrechtsausweis enthält die persönlichen Zugangsdaten und notwendigen Codes für die elektronische Stimmabgabe auf dem E-Voting-Portal des Kantons St. Gallen. Im Portal sind Hilfeseiten eingebaut, die während des gesamten Stimmabgabeprozesses zugänglich sind. Die entsprechende Anleitung finden Sie unten bei "Dokumente".
Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang und schliesst bei eidgenössischen Urnengängen am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.
Gehen Sie sorgfältig mit dem Stimmrechtsausweis um und halten Sie ihn bis zum Abschluss des Urnengangs unter Verschluss. Bei einem Verlust des Stimmrechtsausweises ist die elektronische Stimmabgabe nicht mehr möglich.
Sicherheit bei E-Voting
Auf Ihrem Stimmrechtsausweis finden Sie unterschiedliche Codes, die wichtige Sicherheitsmerkmale darstellen. Falls die Prüfcodes oder andere Angaben von Portal und Stimmrechtsausweis nicht übereinstimmen, gelten die Informationen des Stimmrechtsausweises. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall umgehend mit der Staatskanzlei Kontakt auf.
Wir empfehlen Ihnen ausserdem, vor der Anmeldung auf dem E-Voting-Portal zu prüfen, ob Sie sich auf der richtigen Webseite befinden. Wie Sie dies überprüfen können und welche weiteren Sicherheitsmassnahmen Sie selbst ergreifen können, wird auf der E-Voting-Informationsplattform erläutert.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Anmeldeverfahren E-Voting (PDF, 180.47 kB) | Download | 0 | Anmeldeverfahren E-Voting |
| Anleitung elektronische Stimmabgabe (PDF, 135.86 kB) | Download | 1 | Anleitung elektronische Stimmabgabe |