Adressauskünfte
Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig und es wird ein Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Rechnung, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.) benötigt.
Aktionen
Verantwortliche Person: Katja Rhiner Zuständige Instanz: Einwohneramt
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