Hundekontrolle An- / Abmeldung
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Einwohneramt jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mitteilen.
Aktionen
Verantwortliche Person: Gabriela Eugster Zuständige Instanz: Einwohneramt
zur Übersicht
|