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Gemeinde
Schule

Hundekontrolle An- / Abmeldung

Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Gestützt auf diese Meldung stellt das Einwohneramt jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mitteilen.

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Verantwortliche Person: Gabriela Eugster
Zuständige Instanz: Einwohneramt

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