Hundekontrolle An- / Abmeldung
Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss diesen der politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.
Gestützt auf diese Meldung stellt die Gemeinderatskanzlei jährlich die Hundetaxe in Rechnung. Es ist deshalb wichtig, dass Sie uns Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und Tod des Hundes mitteilen. Aktionen
Verantwortliche Person: Nicole Messmer Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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