Abmeldung / WegzugSie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über den eUmzug tätigen. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache auf dem Einwohneramt erforderlich. Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Ausländische Staatsangehörige bringen bitte folgende Unterlagen mit:
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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