Adressauskünfte
Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden. Adressauskünfte an Privatpersonen und private Unternehmen sind kostenpflichtig und es wird ein Interessensnachweis (z.B. Gerichtsurkunde, Rechnung, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw.) benötigt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 28 12 | einwohneramt@sennwald.ch |