Kontrollstelle Krankenkasse
Die Kontrollstelle für Krankenversicherung kontrolliert die Einhaltung des Krankenversicherungs-Obligatoriums nach schweizerischem Recht.
Jede in der Schweiz wohnhafte und/oder erwerbstätige Person ist gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Geburt, Wohnsitznahme oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei einer Schweizer Krankenkasse obligatorisch zu versichern.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 28 12 | einwohneramt@sennwald.ch |