Einbürgerung ausländische Staatsangehörige
Ordentliche Einbürgerung
Zuständigkeit
Der Vollzug der eidgenössischen und der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung obliegt, unter Vorbehalt besonderer gesetzlicher Bestimmungen, in den politischen Gemeinden dem Einbürgerungsrat. Da die Politische Gemeinde Sennwald aus fünf Dörfern besteht und fünf Ortsgemeinden hat, ergeben sich daraus fünf Einbürgerungsräte. Die Einbürgerungsräte Frümsen, Haag, Salez, Sax und Sennwald entscheiden jeweils über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Als Einbürgerungsgemeinde kommt nur der Wohnort, als Lebenszentrum der Gesuchstellenden, in Frage.
Verfahren
Beim Einbürgerungsamt der Politischen Gemeinde Sennwald kann das Gesuchsformular für die Einbürgerung im Allgemeinen und die Besondere Einbürgerung bezogen werden. Die erforderlichen Unterlagen gemäss Liste sind spätestens bis zum 30. Juni vollständig einzureichen.
Die Einbürgerungsräte haben beschlossen, dass Einbürgerungsgesuche, welche ab dem 01. August 2026 gestellt werden, einen schriftlichen Staatskundetest absolvieren müssen. Folgende Bedingungen wurden festgelegt:
- Der Staatskundetest ist obligatorisch, der Kurs ist freiwillig
- Der Test muss für die Einbürgerung im Allgemeinen und die Besondere Einbürgerung bestanden werden
- Nach Vollendung des 15. Altersjahres (ab 16 Jahren) ist der Staatskundetest zwingend
- Voraussetzung für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches ist die Bestätigung des positiven Prüfungsergebnisses
Informationen zum Staatskundetest sowie die Prüfungsdaten sind ab Januar 2027 veröffentlicht unter: Einbürgerung und StaatskundeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nach Einreichung des Gesuches wird dieses in Bezug auf die formellen und materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, lädt der Einbürgerungsrat zu einem persönlichen Gespräch ein, um die Gesuchstellenden kennen zu lernen.
Die Einbürgerungsgespräche finden jeweils im September statt und können nicht verschoben werden. Die Daten für das Jahr 2027 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Nach dem Einbürgerungsgespräch beschliesst der Einbürgerungsrat über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts. Bei der Einbürgerung im Allgemeinen werden die Gesuchsunterlagen nach dem Beschluss des Einbürgerungsrates öffentlich aufgelegt und amtlich publiziert. Sobald das Auflageverfahren abgeschlossen ist, werden die Unterlagen der Einbürgerung im Allgemeinen sowie der Besonderen Einbürgerung dem Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen weitergeleitet.
Sobald vom Staatssekretariat für Migration die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung vorliegt, entscheidet die Regierung des Kantons St. Gallen über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Mit diesem Entscheid ist das Einbürgerungsverfahren nach ca. zwei Jahren beendet und die Gesuchstellenden sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger geworden.
Erleichterte Einbürgerung
Zuständigkeit
Wer mit einer Schweizerin oder Schweizer verheiratet ist, kann sich erleichtert einbürgern lassen. Für die Durchführung der Erleichterten Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration des Bundes zuständig.
Verfahren
Das Gesuchsformular für die Erleichterte Einbürgerung ist beim Staatssekretariat für Migration zu beziehen. Die erforderlichen Unterlagen gemäss Liste sind direkt dem Staatssekretariat für Migration einzureichen. Das Einbürgerungsamt der Politischen Gemeinde Sennwald ist nicht im Besitz der erforderlichen Gesuchsunterlagen.
Das Staatssekretariat für Migration prüft die formellen und materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen und leitet die Gesuchsunterlagen dem Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen weiter. Die Politische Gemeinde Sennwald führt dann im Auftrag der kantonalen Behörde ein Einbürgerungsgespräch mit den Gesuchstellenden durch. Dabei wird das Wissen über die Schweiz in Sachen Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft abgefragt. Die Ergebnisse aus dem Einbürgerungsgespräch werden in einem Bericht festgehalten. Das Staatssekretariat für Migration entscheidet schlussendlich über die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts.
Alle Informationen zur Erleichterten Einbürgerung sind nachzulesen unter: Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem SchweizerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Ordentliche Einbürgerung (PDF, 258 kB) | Download | 0 | Merkblatt Ordentliche Einbürgerung |
| Merkblatt Erleichterte Einbürgerung (PDF, 113 kB) | Download | 1 | Merkblatt Erleichterte Einbürgerung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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