Öffentliche Auflage Sondernutzungsplan Mülbach Sax - Aufhebung Baulinien
Der Gemeinderat Sennwald hat, in Anwendung von Art. 23 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), folgenden Sondernutzungsplan erlassen:
Sondernutzungsplan Mülbach Sax – km 1.915 bis 2.470
Aufhebung Baulinien
Im Sinne von Art. 41 Abs. 1 PBG liegt der Sondernutzungsplan während 30 Tagen, das heisst vom Montag, 19. Mai 2025 bis Dienstag, 17. Juni 2025 im Rathaus Frümsen, Gemeindekanzlei Büro O2, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 PBG erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Grundstücken im Plangebiet sowie in einem weiteren Umkreis von 30 Metern ausserhalb des Plangebietes eine persönliche Anzeige.
Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan beim Gemeinderat Sennwald, Spengelgass 10, 9476 Frümsen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 152ff PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Inserat öffentliche Auflage (PDF, 203.32 kB) | Download | 0 | Inserat öffentliche Auflage |
Sondernutzungsplan (PDF, 206.38 kB) | Download | 1 | Sondernutzungsplan |
Technischer Bericht (PDF, 132.33 kB) | Download | 2 | Technischer Bericht |